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Angabe der Mandantennamen eines Steuerberaters als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug von Telefonkosten, Zulässigkeit der Bildung einer Ansparabschreibung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rücklagen
Fundstellen
  1. FG des Landes Sachsen-Anhalt 28.04.2005, 1 K 371/02
Normen
[AO 1977] § 30
[BRAGO] § 43 a Abs. 2
[EStG] § 4 Abs. 4, § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3, § 12 Nr. 1
[GG] Art. 2
[UStG 1993] § 1 Abs. 1 Nr. 2 c
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