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Kein Kindergeld, wenn die Übergangszeit vor Beginn des Wehrdienstes mehr als vier Monate beträgt
			Kapitel: 
Privatbereich > Kinder
		
			Privatbereich > Kinder
			Fundstellen
			
	
			- FG Hamburg 29.07.2005, I 162/05, rkr.
 
			Normen
[EStG] § 32 Abs. 1, § 32 Abs. 3, § 32 Abs. 4 Nr. 2 b, § 32 Abs. 4 Nr. 2 c
[FGO] § 142
[ZPO] § 114
					
	
	
			[EStG] § 32 Abs. 1, § 32 Abs. 3, § 32 Abs. 4 Nr. 2 b, § 32 Abs. 4 Nr. 2 c
[FGO] § 142
[ZPO] § 114
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- FG Münster 1.6.2011, SIS 11 28 73, Übergangszeit bei verspätetem Wehrdienstbeginn: Ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten zwischen Ende der...
 - FG des Landes Sachsen-Anhalt 14.9.2010, SIS 10 41 11, Kein Kindergeldanspruch für volljährigen Sohn in achtmonatiger Übergangszeit zwischen der Beendigung der ...
 - FG Baden-Württemberg 5.6.2007, SIS 07 25 67, Kindergeldberechtigung während Übergangsphase von Schulabbruch zum Wehrdienst: 1. Eine Kindergeldberechti...
 - FG Hamburg 3.1.2006, SIS 06 22 63, Überschreitung der Viermonatsfrist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG: Für ein Überschreiten der...
 
	
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