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Der Rückforderung von Kindergeld steht nicht Treu und Glauben entgegen, wenn der Kindergeldberechtigte die neue "Wohnung" nicht mitteilt
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
- FG Rheinland-Pfalz 31.08.2004, 1 K 2772/03
Normen
[AO 1977] § 8, § 173 Abs. 1 Nr. 1
[EStG] § 70 Abs. 2
[AO 1977] § 8, § 173 Abs. 1 Nr. 1
[EStG] § 70 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 20.11.2008, SIS 09 08 96, Kindergeld, Änderung, Rückforderung, Wohnsitz, Treu und Glauben
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 20.11.2008, SIS 09 08 96, Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes: 1. Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr ...

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