Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Entstehung des Auflösungsverlusts bei Gesellschafterbeschluss, Verletzung rechtlichen Gehörs bei Schätzung, fehlerhafte Beurteilung der Beweislast ist materiell-rechtlicher Mangel
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
-
BFH 11.02.2005, VIII B 207/03 (NV)
BFH/NV 2005 S. 1307
Normen
[AO 1977] § 162
[EStG] § 17
[FGO] § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 3
[AO 1977] § 162
[EStG] § 17
[FGO] § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 3
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 1.4.2008, SIS 08 28 24, Kein § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG, Verlustabzug bei Auflösungsverlust, Tatsachenwürdigung und Rechts...
- BFH 9.2.2006, SIS 06 21 78, NZB gegen Zwischenurteil nur wegen einzelner Streitpunkte, Notwendigkeit einer materiellen Beschwer auch ...
- BFH 8.9.2005, SIS 06 03 35, NZB, Begründungsanforderungen, Anspruch auf Erlass von Grundsteuer wegen Denkmalschutz: 1. Um die grundsä...
- BFH 8.9.2005, SIS 06 03 05, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder der Erforderlichkeit einer Entscheidung des ...
Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen,
loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren
kostenlosen Test.