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Antragsbefugnis des Nachlasspflegers, Steuerfestsetzung bei Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO, Erbschaftsteuerfestsetzung gegenüber dem Nachlasspfleger
Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
-
FG Münster 07.07.2004, 3 V 1796/04 Erb
EFG 2005 S. 883
Normen
[AO 1977] § 34 Abs. 1, § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 3, § 162 Abs. 1, § 162 Abs. 2, § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 5 Nr. 1
[BGB] § 1919, § 1960 Abs. 2, § 1962
[ErbStG] § 20 Abs. 1, § 31 Abs. 6, § 32 Abs. 1
[FGO] § 58 Abs. 2
[ZPO] § 53
[AO 1977] § 34 Abs. 1, § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 3, § 162 Abs. 1, § 162 Abs. 2, § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 5 Nr. 1
[BGB] § 1919, § 1960 Abs. 2, § 1962
[ErbStG] § 20 Abs. 1, § 31 Abs. 6, § 32 Abs. 1
[FGO] § 58 Abs. 2
[ZPO] § 53
Zitiert in... / geändert durch...
- Sächsisches FG 12.12.2019, SIS 22 20 19, Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer: 1. Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setz...
- FG des Saarlandes 10.9.2013, SIS 13 29 78, Aussetzung der Vollziehung, Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben, Schätzung d...

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