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Ladeneinrichtung keine ausreichende Bezeichnung des angeschafften Wirtschaftsguts i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG
Kapitel:
Neue Bundesländer > Investitionsförderung / Neue Bundesländer
Neue Bundesländer > Investitionsförderung / Neue Bundesländer
Fundstellen
-
FG des Landes Sachsen-Anhalt 15.12.2003, 1 K 553/99
EFG 2005 S. 557
Normen
[AO 1977] § 89
[BGB] § 242
[EStG] § 7 g Abs. 3
[InvZulG 1996] § 6 Abs. 3 Satz 2
[AO 1977] § 89
[BGB] § 242
[EStG] § 7 g Abs. 3
[InvZulG 1996] § 6 Abs. 3 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 23.02.2006, SIS 06 26 52, Ladeneinrichtung, Wirtschaftsgut, Bezeichnung, Antrag, Sachgesamtheit, Investitionszulage
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 23.2.2006, SIS 06 26 52, Hinreichend genaue Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftsgüter im Investitionsgüterzulagenantrag, Treuepfl...

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