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Verzicht auf Durchführung der mündlichen Verhandlung, Rüge der nicht ordnungsgemäßen Aufklärung des Sachverhalts, abstraktes Interesse an Revisionsentscheidung, keine Zwangsaufgabe bei Betriebsfortführung auf verkleinerter Grundlage
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
-
BFH 08.06.2004, IV B 180/02 (NV)
BFH/NV 2004 S. 1634
Normen
[EStG] § 13, § 14, § 16
[FGO] § 76 Abs. 1 Satz 1, § 90, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 3 Satz 3
[EStG] § 13, § 14, § 16
[FGO] § 76 Abs. 1 Satz 1, § 90, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 3 Satz 3
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 6.9.2023, SIS 23 15 31, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsents...
- BFH 21.6.2023, SIS 23 10 74, Nichtzulassungsbeschwerde, Rüge einer Divergenz, Verzicht auf mündliche Verhandlung: 1. Die schlüssige Rü...

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