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Werbungskostenabzug bei beruflich veranlasstem Zweitstudium, keine Rechtsgrundlage für Werbungskostenabzug wegen unechter doppelter Haushaltsführung
			Kapitel: 
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Doppelte Haushaltsführung
		
			Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Doppelte Haushaltsführung
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG des Saarlandes 04.03.2004, 2 K 299/03
									
 DStRE 2005 S. 627
			Normen
[EStG 1990] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 10 d Abs. 3, § 12 Nr. 1 Satz 1
[LStR] Abschn. 43 Abs. 5
					
	
			[EStG 1990] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 10 d Abs. 3, § 12 Nr. 1 Satz 1
[LStR] Abschn. 43 Abs. 5
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 20.07.2006, SIS 06 41 56, Doppelte Haushaltsführung, Hausstand, Studium, Alleinstehender
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 20.7.2006, SIS 06 41 56, Zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung: Erfüllt ein lediger Arbeitnehmer nicht die Voraussetzunge...
 
	
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