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Schuldzinsen zur Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eines GmbH-Gesellschafters, Objektives Nettoprinzip
Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
-
Thüringer FG 13.01.2004, III 447/03 V, rkr.
EFG 2004 S. 646
Normen
[EStG 1997] § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3
[EStG 1997] § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Nürnberg 30.9.2009, SIS 10 14 45, Kein Werbungskostenabzug für Bürgschaftsaufwendungen des an der GmbH wesentlich beteiligten Gesellschafte...
- FG Münster 17.4.2008, SIS 08 31 09, Wesentliche Beteiligung, Anerkennung von Schuldzinsen aus Refinanzierung als nachträgliche Werbungskosten...
- BFH 1.12.2006, SIS 06 49 03, Grundsätzliche Bedeutung: Es ist nicht mehr klärungsbedürftig, sondern durch die Rechtsprechung des BFH g...
- FG Hamburg 18.8.2005, SIS 06 06 17, Schuldzinsen als Werbungskosten: Nach Veräußerung einer refinanzierten Einnahmequelle in Form einer Kapit...
- FG München 8.12.2004, SIS 05 33 55, Refinanzierungsdarlehen, nachträgliche Werbungskosten, wesentliche Beteiligung, außergewöhnliche Belastun...

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