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Nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende ausländische Einkünfte fallen unter den Progressionsvorbehalt unabhängig davon, ob das einschlägige DBA ausdrücklich der Bundesrepublik ein Besteuerungsrecht mit Progressionsvorbehalt einräumt

Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 10.07.2003, 14 K 887/03 E
Normen
[DBA-Japan 1966] Art. 15, Art. 23 Abs. 1 a Satz 2, Art. 24 Abs. 1
[EStG] § 32 b Abs. 1 Nr. 2, § 32 b Abs. 1 Nr. 3
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
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