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Kindesunterhalt, Berücksichtigung 1990 - 1997, Verfassungsmäßigkeit

Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
  1. FG München 25.09.2003, 15 K 5801/00
    EFG 2004 S. 196
Normen
[BGB] § 1610 Abs. 1, § 1612 a
[EStG] § 32 Abs. 6, § 53 Satz 1
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VIII B 279/03, Familienlastenausgleich, Kind, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum, Unterhalt
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