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Kindesunterhalt, Berücksichtigung 1990 - 1997, Verfassungsmäßigkeit
			Kapitel: 
Privatbereich > Kinder
		
			Privatbereich > Kinder
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG München 25.09.2003, 15 K 5801/00
									
 EFG 2004 S. 196
			Normen
[BGB] § 1610 Abs. 1, § 1612 a
[EStG] § 32 Abs. 6, § 53 Satz 1
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
					
	
			[BGB] § 1610 Abs. 1, § 1612 a
[EStG] § 32 Abs. 6, § 53 Satz 1
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- nach: VIII B 279/03, Familienlastenausgleich, Kind, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum, Unterhalt
 
	
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