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Abgrenzung stille Gesellschaft, partiarisches Arbeitsverhältnis bei der Gewerbesteuer

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 25.06.2003, 3 K 38/02
    EFG 2003 S. 1642
Normen
[BGB] § 716
[GewStG] § 8 Nr. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: I B 151/03, Gewerbeertrag, Hinzurechnung, atypisch stille Gesellschaft, partiarisches Arbeitsverhältnis
  • nach: VIII B 218/03, Gewerbeertrag, Hinzurechnung, atypisch stille Gesellschaft, partiarisches Arbeitsverhältnis
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