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Rechtsbeistand nicht zur Vertretung vor dem BFH befugt
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge
Rechtsbehelfe > Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge
Fundstellen
-
BFH 28.05.2003, IV B 60/02, IV B 72/03 (NV)
BFH/NV 2003 S. 1427
Normen
[FGO] § 115 Abs. 2, § 62 a
[StBerG] § 3
[FGO] § 115 Abs. 2, § 62 a
[StBerG] § 3
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 6.5.2025, SIS 25 07 44, Vertretungszwang für Verfahren vor dem BFH besteht auch für einen aktiven Richter: Für einen aktiven Rich...
- BFH 5.12.2006, SIS 07 61 85, Anhörungsrüge und zum Anspruch auf rechtliches Gehör: 1. Auch für die Anhörungsrüge (§ 133 a FGO) gilt de...
- BFH 23.12.2005, SIS 06 15 65, Vertretungszwang vor dem BFH: Ohne berufsrechtliche Zulassung ist ein Volljurist weder in eigener Sache n...

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