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Aktien von Zuckerfabriken sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn damit Rübenanbau- und Ablieferungspflichten und/oder Rübenlieferungsrechte verbunden sind
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Land- und Forstwirtschaft / Gewinnermittlung
		
			Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Land- und Forstwirtschaft / Gewinnermittlung
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Köln 29.08.2001, 3 K 2293/98
									
 EFG 2003 S. 1156
			Normen
[EStG] § 4 Abs. 1
					
	
			[EStG] § 4 Abs. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 11.12.2003, SIS 04 22 64, Landwirtschaft, Betriebsvermögen, Aktie, Zuckerrübe, Zuckerrübenfabrik, Rübenlieferungspflicht, EG, Satzung
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 11.12.2003, SIS 04 22 64, Aktien einer Zuckerfabrik sind notwendiges Betriebsvermögen eines Landwirts: Aktien einer Zuckerfabrik ge...
 
	
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