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Praxisräume und ein Arbeitszimmer im Wohnhaus können eine Einheit bilden, die nicht unter die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer fällt

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
Fundstellen
  1. FG München 25.02.2003, 2 K 38/02
    EFG 2003 S. 833
Normen
[EStG 1990] § 4 Abs. 5 Nr. 6 b
[EStG 1997] § 4 Abs. 5 Nr. 6 b
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 20.11.2003, SIS 04 06 09, Arbeitszimmer, Arzt
  • nach: IV B 77/03, Häusliches Arbeitszimmer, Praxis, Wohnhaus
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