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Grundsätzliche Bedeutung, Darlegungserfordernisse bei vorliegender Rechtsprechung des BFH zur eidesstattlichen Versicherung
Kapitel:
Verschiedenes > Vollstreckung
Verschiedenes > Vollstreckung
Fundstellen
-
BFH 14.05.2002, VII B 52/01 (NV)
BFH/NV 2002 S. 1413
Normen
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1
[AO 1977] § 95, § 249, § 284 Abs. 3
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1
[AO 1977] § 95, § 249, § 284 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Berlin, 29.01.2001, SIS 01 78 08, Eidesstattliche Versicherung, Verhältnismäßigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 29.2.2012, SIS 12 15 48, Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen: 1. Das FA ist bereits dann zu einem Auskunftsersuchen berechtigt, w...
- FG Hamburg 20.4.2009, SIS 09 24 38, Voraussetzungen für die Ladung zur eidesstattlichen Versicherung: Das Finanzamt darf die Abgabe der eides...
- BFH 9.8.2006, SIS 06 44 55, Verhältnismäßigkeit der Anordnung der eidesstattlichen Versicherung: 1. Das FA ist nicht gehindert, vom V...
- BFH 7.6.2006, SIS 06 37 99, Schuldnerschutz bei Anforderung von Vermögensverzeichnis und eidesstattlicher Versicherung nach § 284 AO ...
- FG München 21.7.2005, SIS 05 46 44, Voraussetzungen für die Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Ladung zur eidesstattli...
- BGH 19.5.2004, SIS 04 28 87, Eidesstattliche Versicherung, AO, ZPO: Nach § 95 AO eidesstattlich versicherte Angaben des Schuldners zu ...

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