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Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben nur bei tatsächlicher Aufwandsentstehung, keine Freibetrags-, sondern Höchstbetragsregelung, keine Änderbarkeit der Einkommensteuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen bei rechtsirrtümlicher Einstufung des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Freibetragsregelung
			Kapitel: 
Privatbereich > Sonderausgaben
		
			Privatbereich > Sonderausgaben
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Münster 14.11.2001, 13 K 5372/99 E
									
 EFG 2002 S. 1344
			Normen
[AO 1977] § 90, § 121, § 125, § 127, § 129, § 150 Abs. 2, § 173 Abs. 1, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 355
[EStG] § 10 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
					
	
			[AO 1977] § 90, § 121, § 125, § 127, § 129, § 150 Abs. 2, § 173 Abs. 1, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 355
[EStG] § 10 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 19.12.2006, SIS 07 61 42, Änderung, Grobes Verschulden, Ausbildungskosten
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 19.12.2006, SIS 07 61 42, Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, grobes Verschulden bei unvollständiger Steuererklärung infolge Re...
 
	
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