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Mitteilung von Steuerrückständen an Passbehörde
Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 03.07.2002, 4 V 3074/02 AE (KV)
EFG 2002 S. 1130
Normen
[AO 1977] § 30 Abs. 4 Nr. 5, § 93 Abs. 1 Satz 3, § 118 Satz 1
[FGO] § 114 Abs. 1, § 114 Abs. 5
[PassG] § 8, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 4
[AO 1977] § 30 Abs. 4 Nr. 5, § 93 Abs. 1 Satz 3, § 118 Satz 1
[FGO] § 114 Abs. 1, § 114 Abs. 5
[PassG] § 8, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 4
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 29.7.2003, SIS 03 42 97, Steuergeheimnis und Mitteilungen an Gewerbebehörde, Rechtsweg: 1. Das Steuergeheimnis wird grundsätzlich ...

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