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Grunderwerbsteuerrechtlich wirksame Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG bei bloßer Bindung der Beteiligten durch noch nicht gelöschte Auflassungsvormerkung

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
  1. FG des Landes Brandenburg 09.10.2001, 3 K 2471/99
    EFG 2002 S. 423
Normen
[BGB] § 326 Abs. 1 Satz 2, § 894
[GrEStG] § 16 Abs. 1 Nr. 2
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Hamburg 22.2.2012, SIS 12 15 05, Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen Rücktri...
  • BFH 5.10.2005, SIS 06 03 34, Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 GrEStG: 1. § 16 Abs. 1 GrEStG erfordert neben der zivil...
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