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Keine Anwendung von § 68 i.d.F. des Art. 1 Nr. 6 des 2. FGOÄndG (BGBl 2000 I S. 1757) auf einen vor dem 31.12.2000 geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt für den die Antragsfrist des § 68 Satz 2 FGO a.F. am 1.1.2001 noch nicht abgelaufen war
			Kapitel: 
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
		
			Rechtsbehelfe > Klageverfahren
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG München 27.11.2001, 12 K 4726/97
									
 EFG 2002 S. 630
			Normen
[2. FGOÄndG] Art. 1 Nr. 6
[FGO] § 55 Abs. 2, § 68 Satz 2, § 68 Satz 3
					
	
			[2. FGOÄndG] Art. 1 Nr. 6
[FGO] § 55 Abs. 2, § 68 Satz 2, § 68 Satz 3
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 26.02.2004, SIS 04 23 02, Gegenstand des Verfahrens, Änderungsbescheid, Antragsfrist
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 26.2.2004, SIS 04 23 02, Monatsfrist für Antrag gemäß § 68 FGO a.F. für vor dem 1.1.2001 bekannt gegebene Änderungsbescheide: 1. V...
- BFH 29.1.2003, SIS 03 32 76, Erfordernis eines Überleitungsantrages gemäß § 68 FGO a.F. für bis zum 1.1.2001 bekannt gegebene Änderung...
 
	
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