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Einbringungsgeborene Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen sind erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich nicht als Betriebsvermögen begünstigt
Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
-
FG Rheinland-Pfalz 18.01.2001, 4 K 2810/99
EFG 2001 S. 642
Normen
[ErbStG] § 13 a Abs. 1 Nr. 2, § 13 a Abs. 2, § 13 a Abs. 4 Nr. 3
[ErbStG] § 13 a Abs. 1 Nr. 2, § 13 a Abs. 2, § 13 a Abs. 4 Nr. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: II R 17/01, Schenkungsteuer, Schenkung, Einbringungsgeborene Anteile, Kapitalgesellschaft, Privatvermögen, Freibetrag, Bewertungsabschlag, Betriebsvermögen
Zitiert in... / geändert durch...
- Niedersächsisches FG 12.5.2004, SIS 05 09 24, Anwendungsbereich des § 13 a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG: 1. § 13 a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang v...
- FG des Saarlandes 12.6.2003, SIS 04 06 64, Nachlasserwerb einbringungsgeborener Anteile durch ErbStG 1994 nicht freibetragsbegünstigt: Gehörten 1994...

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