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Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der 183-Tage-Regelung des DBA-Irland bei Arbeitnehmerverleih
Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
-
FG München 08.10.2001, 7 K 854/00
EFG 2002 S. 147
Normen
[DBA-Irland 1964] Art. II Abs. 3, Art. XII Abs. 2 Buchst. a, Art. XII Abs. 2 Buchst. b, Art. XII Abs. 2 Buchst. c
[EStG] § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[OECD-MA] Art. 15
[DBA-Irland 1964] Art. II Abs. 3, Art. XII Abs. 2 Buchst. a, Art. XII Abs. 2 Buchst. b, Art. XII Abs. 2 Buchst. c
[EStG] § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[OECD-MA] Art. 15
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.12.2002, SIS 03 36 83, Ausland, Lohnsteuer, Arbeitnehmerüberlassung, Steuerabzug
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 4.2.2004, SIS 06 05 91, Geschäftsleitende Betriebsstätte eines portugiesischen Bauunternehmens im Inland als Betriebsstätte im Si...
- FG Baden-Württemberg 11.4.2003, SIS 03 48 50, Arbeitgeber im Sinne des DBA-Frankreich, Besteuerung von Vorstandsmitgliedern: 1. Sofern nicht sämtliche ...
- BFH 18.12.2002, SIS 03 36 83, Abkommensrechtlicher Arbeitgeberbegriff beim Arbeitnehmerverleih: Wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S. des A...
- BFH 4.9.2002, SIS 03 07 18, Arbeitnehmerverleih, Lohnsteuerabzug, Freistellung nach DBA, EU-Recht: 1. Ein ausländischer Arbeitnehmerv...

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