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Bindungswirkung eines Einkünftequalifizierungsbescheides, Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns/-verlustes bei Liquidation der Kapitalgesellschaft
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
-
FG Münster 22.09.2000, 11 K 6162/97 E, G, EW
EFG 2001 S. 194
Normen
[AO 1977] § 155 Abs. 2, § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 a
[EStG] § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 2, § 17 Abs. 4, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 2
[AO 1977] § 155 Abs. 2, § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 a
[EStG] § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 2, § 17 Abs. 4, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 17.12.2003, SIS 04 22 13, Bindungswirkung, Einkunftsart, Auflösungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Grundstückshandel, Umqualifizierung
- nach: BFH, 30.12.2004, SIS 05 37 21, Bindungswirkung, Einkunftsart, Auflösungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Grundstückshandel, Umqualifizierung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 17.12.2003, SIS 04 22 13, Gewerbeertrag, keine Bindung an Einkünftefeststellung: Für die Ermittlung des Gewerbeertrags eines Steuer...
- BFH 30.10.2002, SIS 03 07 81, Gesellschafter, Einkünftequalifikation, Zuständigkeit: Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgen...

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