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Steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte-Betreibern bzw. Spielhallen-Betreibern einerseits und Spielbanken andererseits ist gerechtfertigt

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
  1. Schleswig-Holsteinisches FG 29.06.2000, III 10/00
Normen
[EStG] § 15 Abs. 1 Nr. 1
[GewStG] § 2 Abs. 1
[GG] Art. 3 Abs. 1
[SpielbankVO 1938] § 6 Abs. 1
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