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Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 35 b Abs. 2 GewStG ist auch der zu berücksichtigende Gewerbeverlust
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 09.05.2000, 6 K 749/97
EFG 2000 S. 964
Normen
[GewStG] § 10 a, § 35 b Abs. 2 Satz 2
[GewStG] § 10 a, § 35 b Abs. 2 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 28.02.2001, SIS 01 75 72, Verlust, Änderung, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlage

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