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Empfängerbenennung i.S. des § 160 AO 1977 erfordert Nachprüfbarkeit der Angaben
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
Fundstellen
-
BFH 27.11.2000, IV B 23/00 (NV)
BFH/NV 2001 S. 424
Normen
[AO 1977] § 160
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1
[AO 1977] § 160
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Köln 31.1.2007, SIS 08 39 78, Einkünftefeststellung bei personenidentischer gewerblich tätiger KG und vermögensverwaltender GbR: 1. Im ...
- FG München 10.12.2002, SIS 03 15 01, Abziehbarkeit von Provisionszahlungen an nicht benannten Empfänger: 1. Das Finanzamt hat nicht allein des...
- BFH 5.11.2001, SIS 02 53 10, Anforderungen an eine Empfängerbenennung nach § 160 AO 1977 bei Auslandssachverhalten, Beweislast, Qualif...

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