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Eine Grundstücksschenkung ist trotz Erklärung der Auflassung und deren Eintragungsbewilligung nicht i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, solange der Beschenkte sich schuldrechtlich verpflichtet hat, von der Eintragungsbewilligung vorerst keinen Gebrauch zu machen
Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 27.10.1999, 3 K 402/94
EFG 2000 S. 386
Normen
[ErbStG] § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2
[ErbStG] § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2
Zitiert in... / geändert durch...
- Hessisches FG 16.5.2002, SIS 03 00 43, Kein Vollzug einer Schenkung durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung: 1. Eine Grundstücksschenkung i...
- OFD Rostock 12.3.2001, SIS 01 07 40, Grundstücksschenkung, Zeitpunkt: 1. Eine Grundstücksschenkung ist trotz Auflassung und Eintragungsbewilli...

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