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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 34/25 (BFH)
§§: AO § 182 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Rechtsschutzbedürfnis, Grundsteuer, Rechtsnachfolge, Beschwer
Rechtsfrage: Bedeutet die Formulierung des § 182 Abs. 2 Satz 2 AO, wonach die Rechtsnachfolge vor Ergehen des Feststellungsbescheid eingetreten ist, und nur dann zu einer Wirksamkeit des Bescheids gegenüber dem Rechtsnachfolger führt, wenn der Bescheid diesem bekanntgegeben wird, dass im Umkehrschluss der ursprüngliche Rechtsinhaber seine verfahrensrechtliche Position als formell beschwerter Steuerpflichtiger bei Eintritt der Rechtsnachfolge nicht verliert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.06.2025
Vorinstanz/AZ: 3 K 6/25 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 11 88