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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 25/25 (BFH) |
| §§: | EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, DBA-Irland |
| Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Pilot, Progressionsvorbehalt |
| Rechtsfrage: | 1. Ist der Arbeitslohn, den der im Inland ansässige Kläger, der als Pilot im internationalen Luftverkehr für eine in Irland ansässige Fluggesellschaft tätig ist, bezogen hat, in Deutschland zu besteuern? Anwendung der Rückfallklausel des § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG? - 2. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 20.8.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges 2 BvL 21/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 01.07.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 18/13 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 43 |