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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 10/25 (BFH) |
| §§: | AO § 180 Abs. 5 Nr. 1, AO § 141, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Gold, Ausländische Einkünfte, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Buchführungspflicht |
| Rechtsfrage: | Besteht eine Buchführungspflicht im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG nach ausländischem Recht nur dann, wenn der Abschluss zwingend zum Schluss des Wirtschaftsjahrs im Sinne des § 4 a Abs. 1 EStG aufzustellen ist, oder reicht die Pflicht zur Erstellung von Abschlüssen auf irgendeinen beliebigen Zeitpunkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 05.03.2025 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7270/14 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 07 23 |