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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/25 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 5 Satz 1
Schlagwörter Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Änderungsbescheid, Steuerfahndung
Rechtsfrage: Ergehen eines Änderungsbescheids nach Festsetzungsverjährung oder wegen einer möglichen Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO innerhalb der Festsetzungsfrist: Inwieweit muss sich die erforderliche Erkennbarkeit durch den Steuerpflichtigen - ebenso wie der objektive Umfang der Fahndungsprüfung - auf den betroffenen Sachverhaltskomplex beziehen? Reicht insoweit eine allgemeine, nicht näher spezifizierte Erkennbarkeit von Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.01.2025
Vorinstanz/AZ: 12 K 19/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 03 68