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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 8/25 (BFH) |
| §§: | AO § 171 Abs. 5 Satz 1 |
| Schlagwörter | Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Änderungsbescheid, Steuerfahndung |
| Rechtsfrage: | Ergehen eines Änderungsbescheids nach Festsetzungsverjährung oder wegen einer möglichen Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO innerhalb der Festsetzungsfrist: Inwieweit muss sich die erforderliche Erkennbarkeit durch den Steuerpflichtigen - ebenso wie der objektive Umfang der Fahndungsprüfung - auf den betroffenen Sachverhaltskomplex beziehen? Reicht insoweit eine allgemeine, nicht näher spezifizierte Erkennbarkeit von Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 23.01.2025 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 19/14 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 03 68 |