Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 6/24 (BFH) |
| §§: | EStG § 6 e Abs. 1, EStG § 6 e Abs. 2, EStG § 52 Abs. 14 a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Fondsgesellschaft, Aktivierung, Finanzierungskosten, Schiff, Rückwirkung |
| Rechtsfrage: | Liegt in der durch § 52 Abs. 14 a EStG angeordneten Anwendung des § 6 e EStG auch in vor dem 18.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren eine verfassungswidrige Rückwirkung? Ist § 6 e EStG auch auf im Zusammenhang mit der Bestellung eines Schiffes angefallene Fondsetablierungskosten (Weichkosten) anzuwenden, wenn der Unternehmensgegenstand der Publikumsgesellschaft später dergestalt geändert wird, dass diese, anstatt das bestellte Schiff anzuschaffen und zu verchartern, sich an einer Schifffahrtsgesellschaft beteiligt, die ihrerseits ein vergleichbares Schiff bestellt hat, um dieses zu verchartern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 24.01.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 357/18 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 06 47 |