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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI B 100/22 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 4 |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Sportwagen, Angemessenheit, nichtabziehbare Betriebsausgabe, Anschaffung |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 10.10.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 1693/20 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2023 S. 744 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 06 14 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2023 |
| Erledigungs-Az: | XI B 100/22 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |