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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 3/25 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 a, FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 3, AEUV Art. 18, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 4
Schlagwörter Kindergeld, Aufenthalt, Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung in § 62 Abs. 1 a Satz 3 und 4 EStG, wonach ein Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat ab Begründung des Aufenthaltes im Bundesgebiet nur im Falle einer Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 oder 3 FreizügG/EU besteht, gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV und dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 24 Abs. 1 Unionsbürger-RL und Art. 4 VO (EG) Nr. 883/2004 in Verbindung mit dem Aufenthaltsrecht aus Art. 9 ARB 1/80? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.01.2025
Vorinstanz/AZ: 13 K 26/23 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 03 20