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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI B 87/22 (AdV) |
| §§: | EStG § 15, AO § 39 |
| Schlagwörter | Besteuerung, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Zurechnung, Einkünfte |
| Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 19.08.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 V 10194/21 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2023 S. 21 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 17 70 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.10.2023 |
| Erledigungs-Az: | XI B 87/22 (AdV), XI S 9/22 (AdV) (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde zum Teil unzulässig, zum Teil unbegründet |