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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 50/22 |
| §§: | AO § 367 |
| Schlagwörter | Einspruchsentscheidung, Regelung |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 03.08.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2498/18 K, F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2022 S. 1877 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 20 02 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.12.2023 |
| Erledigungs-Az: | I B 50/22 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |