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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/25 (BFH)
§§: BewG § 249 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 249 Abs. 2, BewG § 250 Abs. 2 Nr. 1, BewG § 244 Abs. 2, BewG § 219 Abs. 3, GrStG § 4 Nr. 3 Buchst. a
Schlagwörter Grundsteuer, Steuerbefreiung, Grundsteuerwertfeststellung, Verkehrsfläche
Rechtsfrage: 1. Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen kann eine Entscheidung über das Vorliegen einer Grundsteuerbefreiung für einen Teil der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit auch dann bereits im Grundsteuerwertfeststellungsverfahren getroffen werden, wenn das Bestehen der Befreiungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten umstritten und zweifelhaft ist? - 2. Ist die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG von einer straßenrechtlichen Widmung der betreffenden Fläche abhängig, wenn auf dem Grundstück, welches im Miteigentum der Eigentümer der anliegenden privaten Wohngrundstücke steht, zwar ein öffentlicher Durchgangsverkehr durch fremde Dritte stattfindet, der durch ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht zugunsten der Gemeinde dauerhaft gesichert ist, der auf dem Grundstück befindliche Weg aber auch den einzigen Zugang zum privaten Wohngrundstück des Steuerpflichtigen und zu weiteren an dem Weg gelegenen privaten Wohngrundstücken darstellt und keine straßenrechtliche Widmung vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.02.2025
Vorinstanz/AZ: 3 K 3107/24
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 04 11