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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI B 100/22 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 4 | 
| Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Sportwagen, Angemessenheit, nichtabziehbare Betriebsausgabe, Anschaffung | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.10.2022 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 1693/20 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2023 S. 744 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 06 14 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2023 | 
| Erledigungs-Az: | XI B 100/22 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
