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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 12/21 |
| §§: | EStG § 50 d Abs. 3, AEUV Art. 56, AEUV Art. 63 |
| Schlagwörter | Lizenzgebühren, EG, EU, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 27.08.2020 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 694/15 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2021 S. 960 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 06 40 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.07.2021 |
| Erledigungs-Az: | I B 12/21 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |