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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 87/22 (AdV) |
§§: | EStG § 15, AO § 39 |
Schlagwörter | Besteuerung, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Zurechnung, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 10 V 10194/21 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2023 S. 21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 17 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2023 |
Erledigungs-Az: | XI B 87/22 (AdV), XI S 9/22 (AdV) (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde zum Teil unzulässig, zum Teil unbegründet |