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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 126/22 |
§§: | FGO § 62, FGO § 65, FGO § 52 d |
Schlagwörter | Klageerhebung, Rechtsanwalt, Telefax, Klagebegehren |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 670/22 E, U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2022 S. 1853 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.10.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII B 126/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |