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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-313/25 (EuG)
§§: KN Pos. 9021
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Zolltarif, Einreihung, Rollstuhl, Armroboter
Rechtsfrage: 1. Ist der Begriff der "orthopädischen Vorrichtungen" in Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) dahin auszulegen, dass er auch einen am Rollstuhl befestigten Armroboter erfasst, der der auf den Rollstuhl angewiesenen Person ermöglicht, die Funktionen eines natürlichen Arms und/oder einer natürlichen Hand zu übernehmen? - 2. Sofern die Frage 1 verneint wird: Ist der Begriff der "anderen Vorrichtungen . zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen" in Position 9021 KN dahin auszulegen, dass er auch einen am Rollstuhl befestigten Armroboter erfasst, der der auf den Rollstuhl angewiesenen Person ermöglicht, die Funktionen eines natürlichen Arms und/oder einer natürlichen Hand zu übernehmen?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.04.2025
Vorinstanz/AZ: 4 K 59/23
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2025/3554
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 07 29