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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-313/25 (EuG) |
§§: | KN Pos. 9021 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Tarifierung, Zolltarif, Einreihung, Rollstuhl, Armroboter |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Begriff der "orthopädischen Vorrichtungen" in Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) dahin auszulegen, dass er auch einen am Rollstuhl befestigten Armroboter erfasst, der der auf den Rollstuhl angewiesenen Person ermöglicht, die Funktionen eines natürlichen Arms und/oder einer natürlichen Hand zu übernehmen? - 2. Sofern die Frage 1 verneint wird: Ist der Begriff der "anderen Vorrichtungen . zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen" in Position 9021 KN dahin auszulegen, dass er auch einen am Rollstuhl befestigten Armroboter erfasst, der der auf den Rollstuhl angewiesenen Person ermöglicht, die Funktionen eines natürlichen Arms und/oder einer natürlichen Hand zu übernehmen? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2025 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 59/23 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2025/3554 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 07 29 |