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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 38/22 (AdV) |
§§: | AO § 240 Abs. 1 |
Schlagwörter | Säumniszuschlag, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 11 V 2680/21 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2022 S. 1081 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 07 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2023 |
Erledigungs-Az: | XI B 38/22 (AdV) (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde begründet - Ablehnung der AdV |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 31 |