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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 76/20 | 
| §§: | AO § 258 | 
| Schlagwörter | Vollstreckung, Kontopfändung, Corona-Soforthilfe, einstweilige Anordnung | 
| Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.05.2020 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 V 1496/20 AO | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2020 S. 1042 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 27 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.09.2020 | 
| Erledigungs-Az: | VII B 76/20 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde unzulässig | 
