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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-383/25 (EuG)
§§: RL 2006/112/EG Art. 30, UZK Art. 79 Abs. 1 Buchst. a, UZK Art. 124 Abs. 1 Buchst. k, UZK Art. 250 Abs. 1, UZK-IA Art. 218 Buchst. a, UZK-DA Art. 136 Abs. 1 Buchst. a, UZK-DA Art. 139, UZK-DA Art. 212 Abs. 3, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, UStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Zollschuld, Beförderungsmittel, Segelboot, Dienstleistung, Wartung, Reparatur, Ausfuhr, Nicht-Unionsware, Zollgebiet
Rechtsfrage: 1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird? - 2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die Nicht-Unionsware anschließend wieder ausgeführt wird?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.02.2025
Vorinstanz/AZ: VII R 17/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 08 01