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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 24/22 |
§§: | EStG § 50 d Abs. 2, EStG § 50 d Abs. 3 |
Schlagwörter | Freistellung, Steuerabzugsverfahren, Missbrauchsregelung, Gewinnverwendungsbeschluss |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1483/19 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2022 S. 1607 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 14 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2023 |
Erledigungs-Az: | I B 24/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |