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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II B 12/19 | 
| §§: | AO § 80, StBerG § 3 a | 
| Schlagwörter | Zurückweisung, Bevollmächtigter, Steuerberater, Hilfeleistung in Steuersachen, EG, EU, Berufsqualifikation, Dienstleistungsfreiheit | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.11.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 2652/17 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 480 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 64 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.05.2019 | 
| Erledigungs-Az: | II B 12/19 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
