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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 104/18 | 
| §§: | EStG § 9 | 
| Schlagwörter | Risikolebensversicherung, Kapitalgesellschaft, Beiträge, Gesellschafter, Mitgesellschafter, Werbungskosten, nichtselbständige Tätigkeit | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.10.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 663/17 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 259 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 21 83 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.12.2019 | 
| Erledigungs-Az: | VI B 104/18 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde zum Teil begründet - Zurückverweisung an FG und zum Teil unzulässig | 
