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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 3/25 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. a, StromStV § 12 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Stromsteuer, Befreiung, Entnahme, Stromerzeugung, Umfang
Rechtsfrage: Zur Frage des Umfangs der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG bei der Stromerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage: Sind Stromentnahmen in Neben- und Hilfsanlagen einer Müllverbrennungsanlage solche, die unmittelbar zum technologischen Prozess der Stromerzeugung beitragen und damit von der Stromsteuer zu befreien? Kommt es für die Beurteilung dieser Steuerbefreiung auf die Frage an, ob die Stromerzeugung als bloßer Nebenzweck zum Hauptzweck - hier: Müllverbrennung - anzusehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 03.12.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 90/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 03 59