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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 34/24 (BFH)
§§: FGO § 52 a Abs. 3 Satz 1, FGO § 52 a Abs. 1
Schlagwörter Klageerhebung, Elektronische Übermittlung, Elektronische Signatur, Wirksamkeit
Rechtsfrage: Einreichung elektronischer Dokumente - Gerichtliche Hinweispflicht bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen des § 52 a Abs. 3 Satz 1 FGO: Handelt es sich bei einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts ohne qualifizierte elektronische Signatur, der nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht worden ist, um einen leicht erkennbaren Formfehler, der sofort eine aus der prozessualen Fürsorgepflicht folgende gerichtliche Hinweispflicht auslöst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 03.12.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 52/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 02 26