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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 72/19 |
§§: | AO § 180, EStG § 32 b |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, steuerfreie Progressionseinkünfte, stille Beteiligung, einheitliche und gesonderte Feststellung |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 519/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 494 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2021 |
Erledigungs-Az: | IV B 72/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |